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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 19 AS 857/11 B   

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https://dejure.org/2011,13730
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 19 AS 857/11 B (https://dejure.org/2011,13730)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.09.2011 - L 19 AS 857/11 B (https://dejure.org/2011,13730)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. September 2011 - L 19 AS 857/11 B (https://dejure.org/2011,13730)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 6 AS 11/09

    Anrechnung eines Heiz- und Betriebskostenguthabens auf Leistungen zur Sicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 19 AS 857/11
    § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II findet daher nach Wortlaut und Materialien gleichermaßen eindeutig (nur) dann Anwendung, wenn Leistungsempfänger Rückzahlungen oder Guthaben erzielt haben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind und dem Leistungsempfänger zugute kommen (dies bejahend bei Rückfluss in die Insolvenzmasse im Falle der Verbraucherinsolvenz LSG NW Urteil vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - verneinend bei Verrechnung durch den Vermieter mit einer eigenen Forderung SG Neubrandenburg Urteil vom 27.09.2010 - S 11 AS 960/07 - Beschluss des Senats vom 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B.).
  • SG Neubrandenburg, 27.09.2010 - S 11 AS 960/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 19 AS 857/11
    § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II findet daher nach Wortlaut und Materialien gleichermaßen eindeutig (nur) dann Anwendung, wenn Leistungsempfänger Rückzahlungen oder Guthaben erzielt haben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind und dem Leistungsempfänger zugute kommen (dies bejahend bei Rückfluss in die Insolvenzmasse im Falle der Verbraucherinsolvenz LSG NW Urteil vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - verneinend bei Verrechnung durch den Vermieter mit einer eigenen Forderung SG Neubrandenburg Urteil vom 27.09.2010 - S 11 AS 960/07 - Beschluss des Senats vom 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - L 19 AS 857/11
    § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II findet daher nach Wortlaut und Materialien gleichermaßen eindeutig (nur) dann Anwendung, wenn Leistungsempfänger Rückzahlungen oder Guthaben erzielt haben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind und dem Leistungsempfänger zugute kommen (dies bejahend bei Rückfluss in die Insolvenzmasse im Falle der Verbraucherinsolvenz LSG NW Urteil vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - verneinend bei Verrechnung durch den Vermieter mit einer eigenen Forderung SG Neubrandenburg Urteil vom 27.09.2010 - S 11 AS 960/07 - Beschluss des Senats vom 14.01.2011 - L 19 AS 1608/10 B.).
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